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Sparen mit einer Zahnzusatzversicherung

Alle Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung (PKV) können beim Vertragsabschluss selbst bestimmten, welche Leistungen sie versichern möchten und was sie im Leistungsfall zuzahlen wollen. Anders ist das, wenn Sie eine Gesetzliche Krankenversicherung nutzen. Hier bestimmt der Gesetzgeber, welche Leitungen versichert sind. In vielen Fällen ist es nur eine Basisabsicherung mit teilweisen Zuzahlungen. Auch bei Zahnersatz bietet die GKV heute einen geringen Zuschuss an.

Wenn Sie zum Zahnarzt gehen und dort Zahnersatz Kosten, darunter auch hohe Zahnimplantat Kosten anfallen, sind das oft mehrere Tausend Euro, von denen die Gesetzliche Krankenversicherung nur einen Bruchteil übernimmt. Die anderen Kosten müssen Sie selbst tragen, oder sie verzichten auf einen hochwertigen Zahnersatz.

Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Es handelt sich hier um eine freiwillige PKV, die jeder zusätzlich abschließen kann.
Sie sollten sich diesen Schritt rechtzeitig überlegen, denn der Versicherungsbeitrag richtet sich zum großen Teil nach dem Zustand der Zähne beim Vertragsabschluss und dem Eintrittsalter. Jung und gesund bedeutet geringerer Beitrag. Ein weiteres Kriterien der Beitragshöhe für eine Private Krankenversicherung sind die gewünschten Leistungen und die Versicherungsbedingungen des Versicherers. Bei gleichen Ausgangsbedingungen und Leistungen kann es erhebliche Beitragsunterschiede geben.

Über einen Versicherungsvergleich können Sie Ihren individuell kostengünstigsten Versicherer ermitteln.
Im Internet finden Sie unter dem Suchwort "Zahnzusatzversicherung" schnell und bequem die entsprechenden Vergleichsseiten. Auf der Eröffnungsmaske tragen Sie die erforderlichen Daten ein und sofort erscheinen mehrere Anbieter mit ihren Beiträgen. Nach Wahl des gewünschten Versicherers können Sie in der Regel sofort den notwendigen Antrag ausfüllen und verschicken.

Vom Vertragsabschluss bis zur vollen Leistung der Zusatzversicherung gibt es in der Regel eine Wartezeit (ca. 3 Monate) bevor die Leistungen versichert sind. Ausnahme sind plötzliche Ereignisse, wie Unfall.

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